Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 API-Kurse und Reitlehrgänge

Als Anmeldung gilt der Eingang einer Anzahlung von 50 % entsprechender Kursgebühr auf das Konto DE89 2509 0500 0005 7769 02 bei der Sparda-Bank Hannover e. G. unter Nennung des Teilnehmernamens, der Veranstaltungsbezeichnung und des Veranstaltungsdatums. Nach Zahlungseingang ist die Teilnahme verbindlich.

Abmeldungen bedürfen der Schriftform. Bei Abmeldung werden € 50,00 der Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten oder es kann, nach Absprache mit mir, ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

Ab Tag 30 vor Veranstaltungsbeginn werden 50 %, ab Tag 15 vor Veranstaltungsbeginn werden 75 % und ab Tag 7 vor Beginn der Veranstaltung werden 100 % der jeweiligen Gebühren berechnet.

§ 2 Reitunterricht

Der Reitunterricht erfolgt ausschließlich nach Terminabsprache als Einzel- oder Gruppen- stunde. Gebuchte Reitstunden sind verbindlich und können nur persönlich bei Krankheit bis 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden; ansonsten ist das Honorar der kompletten Reitstunde zu zahlen oder es kann, nach Absprache mit mir, ein Ersatzreiter gestellt werden.

§ 3 Ausrüstung

Das Tragen folgender Ausrüstung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Kursen und Reitunterricht: Einen bruch- und splittersicheren Reithelm nach DIN-Norm, eine Reithose, Reitschuhe (mindestens über den Knöchel reichend, mit kleinem Absatz, ohne Schnürsenkel) sowie Reithandschuhe und angemessene Oberbekleidung.

§ 4 Haftung

Die Teilnahme an Reitkursen und am Reitunterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Ich weise insbesondere darauf hin, dass der Veranstalter und ich als Lehrgangs- oder Unterrichtsleiter für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur insoweit übernehmen, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Personen beruht. Die Erziehungsberechtigten werden nicht von ihrer Aufsichtspflicht und Haftpflicht entlassen.

§ 5 Abschlussbestimmungen

Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


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